Wichtig für chronisch Kranke: Versicherungsschutz vor Reiseantritt überprüfen

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Für Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes ist es immer wichtiger, vor Reiseantritt ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und möglicherweise eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist besonders wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung oft keine Kosten für den Rücktransport übernimmt.

Versicherungsschutz für chronisch Kranke vor Reisebeginn klären

Damit Menschen mit chronischen Krankheiten sorglos reisen können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt ihre Reisetauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Zusätzlich sollten sie ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung klärt eindeutig die Art der Vorerkrankung und bestätigt, dass während der Reise keine Behandlungen notwendig sind. Chronisch kranke Reisende sollten diese Bescheinigung ernst nehmen, da sie den Versicherungsschutz gewährleistet.

Kein Versicherungsschutz für geplante Behandlungen im Ausland

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt an Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränken. Laut den Vertragsbedingungen der Versicherer werden Leistungen nur erbracht, wenn es sich um medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit, Unfallfolgen oder einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Jedoch bleibt oft unklar, was genau als „Verschlechterung“ gilt. Chronisch kranke Versicherte können nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen, die bereits vor der Abreise bekannt waren, sind nicht versichert, ebenso wie eventuelle Rücktransportkosten.

Fit-To-Fly-Nachweis bei chronischen Krankheiten empfohlen

Um sicherzugehen, dass chronisch kranke Menschen gut abgesichert in den Urlaub starten, sollten sie vor Reiseantritt ihren Versicherer bezüglich einer Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einem „Fit-To-Fly“-Nachweis kontaktieren. Einige Versicherungsgesellschaften bieten dafür eigene Formulare an, die Versicherte anfordern können.

Es ist ratsam, den Ratschlag des behandelnden Arztes oder der Ärztin zu beachten und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann seine Leistungspflicht möglicherweise ablehnen. Bei unvorhersehbaren Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

ARKV: Kein Schutz bei bereits diagnostizierten Krankheiten

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Menschen einen wichtigen Schutz während ihrer Reisen ins Ausland. Allerdings sollte beachtet werden, dass bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthalts behandelt werden müssen, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

Die private Krankenversicherung deckt medizinische Leistungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ab. Versicherte können sich daher darauf verlassen, dass sie im Krankheitsfall im Ausland finanziell geschützt sind.

Chronisch kranke Reisende sollten die Bedeutung einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht unterschätzen, da sie im Notfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Vor Reisebeginn ist es daher ratsam, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland zu minimieren.

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